13.12.2012

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Weihnachtszeit ist Spendenzeit. Spenden können allerdings auch beim Steuern sparen helfen: Abzugsfähig sind Zuwendungen in Höhe bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Das Finanzamt möchte aber wissen, wer die Spende erhalten hat. Daher benötigen Sie eine Zuwendungsbestätigung des Empfängers nach amtlichem Muster.

Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen ein Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung ausreicht. Dies gilt etwa für Spenden in Katastrophenfällen, bei Zuwendungen bis einschließlich 200 Euro an kommunale Krankenhäuser oder Universitäten sowie für Kleinspenden bis ebenfalls einschließlich 200 Euro an private Organisationen wie Behindertenwerkstätten oder Flüchtlingshilfen.